Start1/76

Ausbildung, Personal & Arbeitsrecht

Ausbildungsbetrieb
Ausbildungsvertrag
Personalwesen
Sozialversicherung
Arbeitsrecht
Mitbestimmung
Tarifrecht
Arbeitskampf

Vom Eintritt in den Betrieb bis zur kollektiven Interessenvertretung.

Start2/76

Der rote Faden

1Ausbildung beginnen
2Vertrag verstehen
3Teil des Personals werden
4sozial abgesichert sein
5Arbeitsrecht kennen
6mitwirken
7Tarifbedingungen verstehen
Start3/76

Was gehört wohin?

ThemaEbene
Ausbildungsvertragindividuelles Ausbildungsverhältnis
Arbeitsvertragindividuelles Arbeitsverhältnis
Personalwesenbetriebliche Organisation
Sozialversicherunggesetzliche Absicherung
Arbeitsrechtgesetzlicher Rahmen
Betriebsrat/JAVbetriebliche Interessenvertretung
Tarifrechtkollektive Regelung
Organisation4/76

Aufbau- und Ablauforganisation

Aufbauorganisation

Wer ist wem unterstellt? Wer entscheidet? Welche Abteilungen gibt es?

Ablauforganisation

Wie laufen Tätigkeiten und Prozesse zeitlich und sachlich ab?

Organisation5/76

Einlinien-, Mehrlinien- und Matrixorganisation

Einlinie

eine klare Weisungslinie

Mehrlinie

mehrere fachliche Weisungswege

Matrix

z. B. Abteilung + Projekt

Organisation6/76

Linie trifft Projekt

Ein Fachinformatiker gehört zur IT-Abteilung und arbeitet gleichzeitig in einem Projektteam zur Einführung eines neuen Ticketsystems.

Linienzugehörigkeit und Projektverantwortung können parallel bestehen.

Organisation7/76

Beteiligte an der Ausbildung

Auszubildender
Ausbilder
Ausbildungsbeauftragte
Berufsschule
Organisation8/76

IHK/HWK, Betriebsrat und JAV

IHK/HWK

überwacht, berät, prüft

Betriebsrat

Interessenvertretung der Beschäftigten

JAV

besondere Interessen junger Beschäftigter und Auszubildender

Organisation9/76

Ausbildungsordnung vs. Ausbildungsplan

Ausbildungsordnung

bundesweiter verbindlicher Rahmen

Betrieblicher Ausbildungsplan

konkrete Umsetzung im Ausbildungsbetrieb

Organisation10/76

Warum Organisation wichtig ist

  • Zuständigkeiten erkennen
  • Weisungswege verstehen
  • Ausbildungsrollen unterscheiden
  • Mitbestimmung nicht mit Ausbildungsleitung verwechseln
Vertrag11/76

Ausbildung ≠ normales Arbeitsverhältnis

Ausbildung

Hauptzweck: berufliche Handlungsfähigkeit erwerben.

Arbeitsverhältnis

Hauptzweck: Arbeitsleistung gegen Vergütung.

Vertrag12/76

Inhalte des Ausbildungsvertrags

Beruf
Beginn/Dauer
Ausbildungsmaßnahmen
Arbeitszeit
Probezeit
Vergütung
Urlaub
Kündigung
Vertrag13/76

Pflichten des Ausbildungsbetriebs

  • Ausbildungsziel planmäßig vermitteln
  • geeignete Ausbilder einsetzen
  • Ausbildungsmittel bereitstellen
  • für Berufsschule und Prüfungen freistellen
  • nur ausbildungsbezogene Aufgaben übertragen
Vertrag14/76

Pflichten des Auszubildenden

  • Lernpflicht
  • Sorgfalt
  • Weisungen beachten
  • Betriebsordnung beachten
  • Arbeitsmittel pfleglich behandeln
  • Geheimhaltung
Vertrag15/76

Probezeit in der Ausbildung

Nach BBiG mindestens 1 Monat, höchstens 4 Monate.

Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis grundsätzlich jederzeit ohne Kündigungsfrist beendet werden.
Vertrag16/76

Kündigung nach der Probezeit

Wichtiger Grund

fristlose Kündigung unter gesetzlichen Voraussetzungen

Azubi

bei Aufgabe/Wechsel der Berufsausbildung grundsätzlich 4 Wochen

Vertrag17/76

Ausbildungsvergütung

Die Vergütung muss angemessen sein und mit fortschreitender Ausbildung mindestens jährlich ansteigen.

Tarifvertrag, gesetzliche Mindestvergütung und konkrete Vertragsregelung unterscheiden.
Vertrag18/76

Arbeitsvertrag – typische Inhalte

Tätigkeit
Arbeitsort
Arbeitszeit
Vergütung
Urlaub
Kündigung
Vertragsdauer
Nebentätigkeit
Vertrag19/76

Ausbildungs- vs. Arbeitsvertrag

AusbildungArbeit
ZweckLernenArbeitsleistung
RechtsrahmenBBiG + ArbeitsrechtArbeitsrecht
VergütungAusbildungsvergütungArbeitsentgelt
Probezeit1–4 Monatevertraglich/gesetzlich einzuordnen
Vertrag20/76

Fall: Ausbildungsfremde Tätigkeit

Ein Azubi räumt mehrere Wochen fast nur Lager auf und erledigt private Botengänge.

Entscheidend ist der Ausbildungszweck. Dauerhaft ausbildungsfremde Tätigkeiten sind problematisch.

Personalwesen21/76

Der Personalprozess

Bedarf
Beschaffung
Auswahl
Einsatz
Entwicklung
Beurteilung
Freisetzung
Personalwesen22/76

Quantitativer und qualitativer Personalbedarf

Quantitativ

Wie viele Personen?

Qualitativ

Welche Fähigkeiten und Qualifikationen?

Personalwesen23/76

Interne und externe Personalbeschaffung

Intern

Versetzung, Beförderung, interne Ausschreibung

Extern

Jobportal, Agentur, Recruiting, Ausbildung

Personalwesen24/76

Personalauswahl

Anforderungsprofil
→
Bewerbung
→
Auswahl
→
Einstellung
Personalwesen25/76

Personalentwicklung

  • Einarbeitung
  • Fortbildung
  • Weiterbildung
  • Coaching
  • Qualifikationsplanung
  • Nachfolgeplanung
Personalwesen26/76

Personalbeurteilung

Beurteilungen erfassen z. B. Leistung, Verhalten, Kompetenzen und Entwicklungspotenzial.

Transparente Kriterien und nachvollziehbare Bewertung sind entscheidend.
Personalwesen27/76

Personalwesen vs. Arbeitsrecht

PersonalwesenArbeitsrecht
RecruitingAGG
Arbeitszeit planenArbZG/Tarif/BV
Personal entwickelnMitbestimmung kann berührt sein
FreisetzungKündigungsrecht
Sozialversicherung28/76

Die fünf Zweige

Kranken
Pflege
Rente
Arbeitslosigkeit
Unfall
Sozialversicherung29/76

Krankenversicherung

Absicherung bei Krankheit und medizinischer Behandlung.

  • ärztliche Behandlung
  • Arzneimittel
  • Krankenhaus
  • Krankengeld unter Voraussetzungen
Sozialversicherung30/76

Pflegeversicherung

Absicherung bei Pflegebedürftigkeit. Leistungen richten sich insbesondere nach Pflegegrad und Leistungsart.

Sozialversicherung31/76

Rentenversicherung

Absicherung vor allem für Alter, Erwerbsminderung und Hinterbliebene.

Sozialversicherung32/76

Arbeitslosenversicherung

Absicherung bei Arbeitslosigkeit und Förderung der Beschäftigung.

Sozialversicherung33/76

Unfallversicherung

Absicherung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.

Beiträge grundsätzlich durch den Arbeitgeber.
Sozialversicherung34/76

Wer finanziert was?

ZweigFinanzierung grob
KrankenAN + AG
PflegeAN + AG, Besonderheiten möglich
RenteAN + AG
ArbeitslosigkeitAN + AG
UnfallAG
Sozialversicherung35/76

Brutto zu Netto

Brutto
−
Sozialabgaben
−
Steuern
=
Netto
Sozialversicherung36/76

Zuordnungsfall

Arbeitsunfall · Arbeitslosigkeit · Arztbehandlung · Altersversorgung

Unfallversicherung · Arbeitslosenversicherung · Krankenversicherung · Rentenversicherung

Arbeitsrecht37/76

Individual- und Kollektivarbeitsrecht

Individual

Arbeitgeber ↔ einzelner Arbeitnehmer

Kollektiv

Arbeitgeber, Betriebsrat, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände

Arbeitsrecht38/76

Wichtige Rechtsquellen

Gesetz
Tarifvertrag
Betriebsvereinbarung
Arbeitsvertrag
EU-Recht
Rechtsprechung
betriebliche Übung
Weisungsrecht
Arbeitsrecht39/76

Rangordnung und Günstigkeitsprinzip

Zwingendes Recht kann nicht einfach durch Vertrag unterschritten werden.

Im Verhältnis von Tarifvertrag und Arbeitsvertrag kann eine günstigere individuelle Regelung relevant sein.
Arbeitsrecht40/76

Arbeitszeit – Grundregel

Grundsätzlich höchstens 8 Stunden werktäglich. Verlängerung auf bis zu 10 Stunden möglich, wenn im gesetzlichen Ausgleichszeitraum durchschnittlich 8 Stunden werktäglich eingehalten werden.

Arbeitsrecht41/76

Pausen

ArbeitszeitMindestpause
bis 6 hkeine gesetzliche Mindestpause nach § 4 ArbZG
>6 bis 9 h30 min
>9 h45 min

Teilung in Abschnitte von mindestens 15 Minuten möglich.

Arbeitsrecht42/76

Ruhezeit

Nach Ende der täglichen Arbeitszeit grundsätzlich mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit.

Arbeitsrecht43/76

Jugendliche Beschäftigte

Für Minderjährige gelten zusätzlich besondere Schutzvorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes.

Azubi unter 18 ≠ einfach Erwachsenenregeln anwenden.
Arbeitsrecht44/76

Urlaub

Gesetzlicher Mindesturlaub: 24 Werktage bei 6-Tage-Woche; bei 5-Tage-Woche rechnerisch 20 Arbeitstage.

Arbeitsrecht45/76

Krankheit und Entgeltfortzahlung

Bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit besteht unter gesetzlichen Voraussetzungen grundsätzlich bis zu 6 Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.

Arbeitsrecht46/76

Pflichten bei Krankheit

  • unverzüglich melden
  • voraussichtliche Dauer mitteilen
  • Nachweisregeln beachten
  • betriebliche Meldewege beachten
Arbeitsrecht47/76

AGG

Schutz vor Benachteiligung wegen gesetzlich geschützter Merkmale – bereits bei Stellenausschreibung, Auswahl und Beschäftigung.

Arbeitsrecht48/76

Weisungsrecht

Der Arbeitgeber darf Inhalt, Ort und Zeit der Arbeit näher bestimmen, soweit diese nicht bereits durch Vertrag, Gesetz, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung festgelegt sind.

Arbeitsrecht49/76

Abmahnung

Dokumentation

Fehlverhalten benennen

Rüge

Pflichtverletzung beanstanden

Warnung

Folgen bei Wiederholung

Arbeitsrecht50/76

Ordentliche vs. außerordentliche Kündigung

Ordentlich

mit Kündigungsfrist

Außerordentlich

aus wichtigem Grund, regelmäßig fristlos

Arbeitsrecht51/76

Kündigungsschutz

personenbedingt
verhaltensbedingt
betriebsbedingt

Das KSchG greift nur unter seinen gesetzlichen Voraussetzungen.

Arbeitsrecht52/76

Fall: Arbeitszeit

08:00–18:30 Uhr, nur 20 Minuten Pause.

Zu prüfen: tatsächliche Arbeitszeit, Mindestpause, 10-Stunden-Grenze und Ausgleich.

Mitbestimmung53/76

Betriebsrat

Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Beschäftigten auf betrieblicher Ebene.

Betriebsrat ≠ Gewerkschaft.
Mitbestimmung54/76

Wann kann ein Betriebsrat gewählt werden?

In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständig wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind.

Mitbestimmung55/76

Mitwirkung ≠ Mitbestimmung

Mitwirkung

Information, Anhörung, Beratung

Mitbestimmung

Entscheidung nicht einseitig ohne Beteiligung möglich

Mitbestimmung56/76

§ 87 BetrVG – typische Fälle

  • Beginn/Ende täglicher Arbeitszeit
  • Pausen
  • vorübergehende Mehr-/Kurzarbeit
  • Urlaubsgrundsätze
  • technische Überwachungseinrichtungen
  • Gesundheitsschutz im gesetzlichen Rahmen
Mitbestimmung57/76

Betriebsvereinbarung

Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.

Betriebsvereinbarung ≠ Tarifvertrag ≠ Arbeitsvertrag.
Mitbestimmung58/76

JAV

Interessenvertretung der Jugendlichen und Auszubildenden im Betrieb unter den gesetzlichen Voraussetzungen.

Sie arbeitet mit dem Betriebsrat zusammen.

Mitbestimmung59/76

Betriebsrat, JAV, Gewerkschaft

BetriebsratJAVGewerkschaft
EbeneBetriebBetriebüberbetrieblich
VertretungBeschäftigteJugend/AzubisMitglieder/Arbeitnehmer
Tarifvertragneinneinja
Mitbestimmung60/76

Fall: Gleitzeit und Zeiterfassung

Der Arbeitgeber will Gleitzeit und ein neues digitales Zeiterfassungssystem einführen.

Arbeitszeitgestaltung und technische Kontrolle können Mitbestimmungsrechte berühren.

Tarifrecht61/76

Was ist ein Tarifvertrag?

Regelt Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien und kann Arbeitsbedingungen wie Entgelt, Arbeitszeit oder Urlaub normativ festlegen.

Tarifrecht62/76

Tarifvertragsparteien

Arbeitnehmerseite

Gewerkschaften

Arbeitgeberseite

Arbeitgeberverbände oder einzelne Arbeitgeber

Tarifrecht63/76

Tarifautonomie

Tarifparteien handeln Arbeitsbedingungen grundsätzlich eigenständig aus; die Koalitionsfreiheit ist verfassungsrechtlich geschützt.

Tarifrecht64/76

Tarifvertragsarten

Entgelttarif

Entgelthöhen

Manteltarif

allgemeine Arbeitsbedingungen

Haustarif

einzelner Arbeitgeber

Tarifrecht65/76

Flächentarifvertrag

Gilt für einen bestimmten räumlichen und fachlichen Bereich zwischen den beteiligten Tarifparteien.

Tarifrecht66/76

Tarifvertrag vs. Betriebsvereinbarung vs. Arbeitsvertrag

RegelungParteienEbene
TarifvertragGewerkschaft ↔ AG/Verbandkollektiv
BetriebsvereinbarungBetriebsrat ↔ ArbeitgeberBetrieb
ArbeitsvertragArbeitnehmer ↔ Arbeitgeberindividuell
Tarifrecht67/76

Tarifbindung

Ob Tarifnormen unmittelbar und zwingend gelten, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen der Tarifbindung und gegebenenfalls weiteren Mechanismen ab.

Arbeitskampf68/76

Streik und Aussperrung

Streik

kollektive Arbeitsniederlegung der Arbeitnehmerseite

Aussperrung

Arbeitskampfmittel der Arbeitgeberseite

Arbeitskampf69/76

Warnstreik und Erzwingungsstreik

Warnstreik

zeitlich begrenzte Arbeitsniederlegung

Erzwingungsstreik

Arbeitskampf zur Durchsetzung tariflicher Forderungen

Arbeitskampf70/76

Friedenspflicht

Während der Laufzeit eines Tarifvertrags besteht hinsichtlich der tariflich geregelten Materie grundsätzlich Friedenspflicht.

Arbeitskampf71/76

Vom Konflikt zum Tarifvertrag

Forderung
→
Verhandlung
→
Warnstreik
→
ggf. Arbeitskampf
→
Einigung
Transfer72/76

Gesamtfall: 17-jährige Auszubildende

Lea, 17, arbeitet regelmäßig bis 20 Uhr, soll 10 Stunden täglich arbeiten und bekommt häufig ausbildungsfremde Aufgaben.
  1. Welche Rechtsbereiche sind betroffen?
  2. Welche Sonderregeln gelten wegen ihres Alters?
  3. Wer kann sie im Betrieb unterstützen?
Transfer73/76

Gesamtfall: neue Arbeitszeitregel

Ein Unternehmen führt Gleitzeit, neue Pausenregeln und ein digitales Zeiterfassungssystem ein.
  1. Welche gesetzlichen Regeln?
  2. Welche Mitbestimmung?
  3. Welche Regelungsebene eignet sich?
Transfer74/76

Gesamtfall: Tarifvertrag und Arbeitsvertrag

Ein tarifgebundener Arbeitnehmer hat im Arbeitsvertrag eine günstigere Urlaubsregelung.

Tarifbindung, Rangordnung und Günstigkeitsprinzip sauber trennen.

Abschluss75/76

Die wichtigsten Abgrenzungen

Ausbildung ≠ Arbeit
Personalwesen ≠ Arbeitsrecht
Betriebsrat ≠ Gewerkschaft
JAV ≠ Betriebsrat
Tarifvertrag ≠ Betriebsvereinbarung
Mitwirkung ≠ Mitbestimmung
Brutto ≠ Netto
Arbeitszeit ≠ Anwesenheit
Abschluss76/76

Abschlusscheck

Folienübersicht