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Rechtliche Grundlagen

Rechtsfähigkeit
Verträge
Kaufrecht
Handelsrecht

Rechtsgeschäfte · Leistungsstörungen · Vollmachten · Rechtsformen

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Überblick

1 Personen & Geschäftsfähigkeit
2 Willenserklärungen & Rechtsgeschäfte
3 Vertragsarten & Kaufvertrag
4 Erfüllung & Leistungsstörungen
5 Handelsrecht & Vollmachten
6 Rechtsformen
Personen3/46

Rechtsfähigkeit

Natürliche Person

Jeder Mensch. Die Rechtsfähigkeit beginnt mit der Vollendung der Geburt.

Juristische Person

Rechtlich verselbstständigte Organisation, z. B. GmbH oder AG.

Rechtsfähigkeit = Träger von Rechten und Pflichten sein können.
Personen4/46

Geschäftsfähigkeit

Alter / ZustandGrundregel
unter 7geschäftsunfähig
7 bis unter 18beschränkt geschäftsfähig
ab 18grundsätzlich voll geschäftsfähig
Geschäftsfähigkeit = selbst wirksame Willenserklärungen abgeben können.
Personen5/46

Einwilligung und Genehmigung

Einwilligung

Vorherige Zustimmung.

Genehmigung

Nachträgliche Zustimmung.

Fehlt bei einem beschränkt Geschäftsfähigen eine erforderliche Zustimmung, ist ein Vertrag häufig zunächst schwebend unwirksam.

Personen6/46

§ 110 BGB – eigene Mittel

Eine 16-Jährige bezahlt Kopfhörer vollständig mit Geld, das ihr zur freien Verfügung überlassen wurde.

Der Vertrag kann dadurch wirksam werden.

Nicht jeder Kauf mit „Taschengeld“ ist automatisch wirksam: Die vertragsmäßige Leistung muss mit den überlassenen Mitteln bewirkt sein.
Personen7/46

Besitz und Eigentum

Besitz

Tatsächliche Herrschaft über eine Sache.

Eigentum

Rechtliche Herrschaft über eine Sache.

Leasingfahrzeug: Nutzer kann Besitzer sein, Leasinggeber bleibt regelmäßig Eigentümer.
Rechtsgeschäfte8/46

Willenserklärung

Eine Willenserklärung ist die Äußerung eines auf eine Rechtsfolge gerichteten Willens.

ausdrücklich

mündlich/schriftlich

konkludent

schlüssiges Verhalten

Schweigen

grundsätzlich keine Erklärung

Rechtsgeschäfte9/46

Abgabe und Zugang

Bei empfangsbedürftigen Willenserklärungen ist der Zugang entscheidend: Die Erklärung muss in den Machtbereich des Empfängers gelangen und unter normalen Umständen zur Kenntnis genommen werden können.

Rechtsgeschäfte10/46

Einseitig oder mehrseitig?

Einseitig

Eine Willenserklärung genügt.

Kündigung, Widerruf, Testament.

Mehrseitig

Mindestens zwei übereinstimmende Willenserklärungen.

Kauf-, Miet-, Arbeitsvertrag.

Rechtsgeschäfte11/46

Formvorschriften

FormBeispiel
formfreiviele Alltagsgeschäfte
Textformlesbare Erklärung auf dauerhaftem Datenträger
Schriftformeigenhändige Unterschrift
notarielle Beurkundungz. B. Grundstückskauf
Rechtsgeschäfte12/46

Nichtigkeit

  • Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen
  • gesetzlicher Formmangel
  • gesetzlich verbotene Rechtsgeschäfte, soweit Nichtigkeit vorgesehen
  • sittenwidrige Rechtsgeschäfte
Nichtig = von Anfang an unwirksam.
Rechtsgeschäfte13/46

Anfechtung

Anfechtung kommt unter gesetzlichen Voraussetzungen etwa bei Irrtum oder arglistiger Täuschung in Betracht.

Erklärungsirrtum

Versprechen, Verschreiben, Verklicken.

Inhaltsirrtum

Bedeutung der eigenen Erklärung falsch verstanden.

Verträge14/46

Vertragsfreiheit

Abschlussfreiheit

Ob ein Vertrag geschlossen wird.

Partnerfreiheit

Mit wem.

Inhaltsfreiheit

Welcher Inhalt.

Grenzen: zwingendes Recht, gesetzliche Verbote und Schutzvorschriften.

Verträge15/46

Typische Vertragsarten

VertragKern
KaufSache gegen Kaufpreis
MieteGebrauchsüberlassung
PachtGebrauch + Fruchtziehung
DienstTätigkeit geschuldet
Werkbestimmter Erfolg geschuldet
DarlehenKapitalüberlassung mit Rückzahlung
Verträge16/46

Dienstvertrag oder Werkvertrag?

Dienstvertrag

Tätigkeit wird geschuldet.

Werkvertrag

Bestimmter Erfolg wird geschuldet.

Beratung nach Stunden → eher Dienst. Erstellung einer funktionsfähigen Website nach konkreter Vereinbarung → Werkbezug.
Kaufvertrag17/46

Kaufvertrag – § 433 BGB

Verkäufer

  • Sache übergeben
  • Eigentum verschaffen
  • mangelfrei leisten

Käufer

  • Kaufpreis zahlen
  • Sache abnehmen
Kaufvertrag18/46

Angebot + Annahme

Angebot
+
Annahme
=
Vertrag

Die Willenserklärungen müssen inhaltlich übereinstimmen.

Annahme mit Änderungen = regelmäßig neuer Antrag.
Kaufvertrag19/46

Warenpräsentation

Schaufenster, Werbung oder Webshop sind häufig noch kein bindendes Angebot an jeden Kunden, sondern eine Aufforderung, selbst ein Angebot abzugeben.

Kaufvertrag20/46

Inhalte eines Kaufvertrags

Kaufgegenstand
Menge
Qualität
Preis
Lieferzeit
Lieferort
Zahlung
Nebenabreden
Kaufvertrag21/46

AGB

AGB sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen.

  • Hinweis bei Vertragsschluss
  • zumutbare Kenntnisnahmemöglichkeit
  • Einverständnis mit ihrer Geltung
Individuell ausgehandelte Vertragsbedingungen sind keine AGB.
Kaufvertrag22/46

Incoterms

Incoterms verteilen insbesondere Kosten-, Risiko- und Transportpflichten im internationalen Warenhandel.

Sie ersetzen nicht den gesamten Kaufvertrag und regeln nicht automatisch Eigentumsübergang oder Zahlungsbedingungen.
Erfüllung23/46

Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft

Verpflichtung

Pflichten werden begründet.

Erfüllung

Geschuldete Leistungen werden tatsächlich bewirkt.

Erfüllung24/46

Eigentumsvorbehalt

Der Käufer erhält die Sache, Eigentum soll aber regelmäßig erst mit vollständiger Zahlung übergehen.

Besitz kann bereits beim Käufer liegen, Eigentum noch beim Verkäufer.
Leistungsstörungen25/46

Schlechtleistung

Ist die Kaufsache mangelhaft, stehen dem Käufer unter den gesetzlichen Voraussetzungen Mängelrechte zu.

Nacherfüllung
→
Rücktritt / Minderung
+
ggf. Schadensersatz
Leistungsstörungen26/46

Nacherfüllung

Nachbesserung

Mangel wird beseitigt.

Ersatzlieferung

Mangelfreie Sache wird geliefert.

Leistungsstörungen27/46

Gewährleistung, Garantie, Kulanz

BegriffBedeutung
Gewährleistunggesetzliche Mängelrechte
Garantiezusätzliche freiwillige Zusage nach Garantiebedingungen
Kulanzfreiwillige Leistung ohne entsprechende Rechtspflicht
Leistungsstörungen28/46

Verjährung von Mängelansprüchen

Bei beweglichen Sachen beträgt die gesetzliche Verjährungsfrist für die üblichen kaufrechtlichen Mängelansprüche grundsätzlich zwei Jahre ab Ablieferung.

Für Sonderfälle gelten andere Fristen.
Leistungsstörungen29/46

Lieferverzug

Die geschuldete Leistung wird trotz Fälligkeit nicht rechtzeitig erbracht und die gesetzlichen Verzugsvoraussetzungen liegen vor.

Leistung verlangen
Fristsetzung prüfen
ggf. Rücktritt
ggf. Schadensersatz
Leistungsstörungen30/46

Zahlungsverzug

Eine fällige Geldforderung wird nicht rechtzeitig gezahlt und der Schuldner gerät nach den gesetzlichen Voraussetzungen in Verzug.

Mögliche Folge: Verzugszinsen und weiterer Verzugsschaden.

Leistungsstörungen31/46

Annahmeverzug

Der Gläubiger nimmt eine ordnungsgemäß angebotene Leistung nicht an.

Bestellte Ware steht vereinbarungsgemäß bereit, der Käufer nimmt sie nicht entgegen.
Leistungsstörungen32/46

Mahnverfahren

Antrag
→
Mahnbescheid
→
ggf. Vollstreckungsbescheid

Bei Widerspruch kann die Sache in ein streitiges Verfahren übergehen.

Handelsrecht33/46

Handelsrecht

Das HGB enthält besondere Regeln für Kaufleute und Handelsgeschäfte.

BGB = allgemeine Grundlage, HGB = handelsrechtliche Ergänzungen.
Handelsrecht34/46

Kaufmannseigenschaft

TypGrundidee
Istkaufmannbetreibt ein Handelsgewerbe
Kannkaufmannkann unter Voraussetzungen durch Eintragung Kaufmann werden
FormkaufmannKaufmann kraft Rechtsform
Handelsrecht35/46

Handelsregister

Das Handelsregister veröffentlicht wichtige rechtliche Tatsachen über Kaufleute und Unternehmen.

HRA

u. a. Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften

HRB

u. a. GmbH und AG

Handelsrecht36/46

Firma

Die Firma ist der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt und unterschreibt.

Firma ≠ Unternehmen ≠ Betriebsstätte.
Handelsrecht37/46

Firmengrundsätze

Firmenwahrheit
Firmenklarheit
Firmenausschließlichkeit
Firmenbeständigkeit
Vollmachten38/46

Prokura

  • ausdrückliche Erteilung
  • gesetzlich weitreichender Umfang
  • Erteilung zum Handelsregister anzumelden
  • typische Unterschrift: ppa.
Für Veräußerung/Belastung von Grundstücken ist eine besondere Befugnis erforderlich.
Vollmachten39/46

Handlungsvollmacht

Umfasst gewöhnliche Geschäfte des übertragenen Bereichs und ist weniger weitreichend als Prokura.

Typische Unterschrift: i. V.
Vollmachten40/46

Arten der Handlungsvollmacht

ArtUmfang
Generalgewöhnliche Geschäfte des Betriebs
Artbestimmte Geschäftsart
Spezialein einzelnes konkretes Geschäft
Rechtsformen41/46

Rechtsformen im Überblick

RechtsformTypHaftung grob
EinzelunternehmenEinzelpersonpersönlich
OHGPersonengesellschaftGesellschafter persönlich
KGPersonengesellschaftKomplementär persönlich, Kommanditist beschränkt
GmbHKapitalgesellschaftGesellschaftsvermögen
AGKapitalgesellschaftGesellschaftsvermögen
Rechtsformen42/46

GmbH

  • juristische Person
  • gesetzliches Stammkapital: 25.000 €
  • Geschäftsführung durch Geschäftsführer
  • Haftung grundsätzlich mit Gesellschaftsvermögen
Rechtsformen43/46

AG

  • juristische Person
  • gesetzliches Grundkapital: 50.000 €
  • Vorstand, Aufsichtsrat, Hauptversammlung
  • Kapital in Aktien zerlegt
Transfer44/46

Prüfungsfall: Minderjähriger

Ein 15-Jähriger bestellt einen Gaming-PC für 1.800 € auf Rechnung. Die Eltern wissen nichts davon.
  1. Geschäftsfähigkeit?
  2. Vertrag sofort endgültig wirksam?
  3. Warum greift § 110 nicht ohne Weiteres?
Lösung

Beschränkt geschäftsfähig; grundsätzlich Zustimmung nötig; auf Rechnung ist nicht vollständig mit überlassenen Mitteln bewirkt.

Transfer45/46

Prüfungsfall: Mangel

20 Monitore werden geliefert, drei zeigen sofort Bildfehler.
  1. Welche Störung?
  2. Welches Recht zuerst?
  3. Welche zwei Arten der Nacherfüllung?
Lösung

Schlechtleistung/Sachmangel; Nacherfüllung; Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

Abschluss46/46

Abschlusscheck

Folienübersicht